MITGLIEDSCHAFT

Werden Sie Fördermitglied in unserem Freundeskreis!
Mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag i.H.v. EUR 45,00 unterstützen Sie unsere wichtige Arbeit zum Erhalt der jüdischen Friedhöfe im mitteleuropäischen Kulturraum.

Gerne informieren wir Sie über unsere vielfältigen Aktivitäten, Forschungs- bzw. Rechercheergebnissen und laden Sie exklusiv zu unseren Veranstaltungen ein.

 

Wir danken Ihnen für jede Spende, die zur Realisierung unserer gemeinsamen Ziele beiträgt. 

Spendenkonto : Freundeskreis zum Erhalt der jüdischen Friedhöfe im mitteleuropäischen Kulturraum e.V.

PSD Bank Berlin-Brandenburg eG IBAN: DE93 1009 0900 1687 6916 00  SWIFT-BIC: GENODEF1P01



Drucken Sie unser Antragsformular aus und senden Sie uns diese postalisch an: (neue Anschrift) Freundeskreis zum Erhalt der jüdischen Friedhöfe im mitteleuropäischen Kulturraum e.V., Postfach 12 04 26,10594 Berlin oder senden Sie uns Ihre Beitrittserklärung online über das folgende Formular.



ANMELDEFORMULAR

Anmeldeformular

 

 

Wichtige Informationen zur EU-DSGVO vom 25. Mai 2018:
Hiermit weisen wir darauf hin, dass Ihre o.g. persönlichen Kontaktdaten (Name, Anschrift, Email-Adresse, Telefonnummer und freiwillig personenbezogene Informationen) bei uns elektronisch gespeichert und ausschließlich für Kontakte im Rahmen unser Vereinsaktivitäten genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ohne Ihre Einwilligung nicht. Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über die Datenspeicherung zu erhalten. Der Datenspeicherung können Sie ganz oder teilweise jederzeit widersprechen und Ihre Daten löschen bzw. berichtigen lassen. Bitte wenden Sie sich dazu per Email an den Vereinsvorstand bzw. unseren Datenschutzbeauftragten Peter Mabbett. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

 

Unsere Satzung

 

 

Freundeskreis zum Erhalt der jüdischen Friedhöfe im mitteleuropäischen Kulturraum, e.V.

§ 1 Der Verein „Freundeskreis zum Erhalt der jüdischen Friedhöfe im mitteleuropäischen Kulturraum“(e.V.)
mit Sitz in Berlin-Charlottenburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnütze Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie der Bildung.

Insbesondere steht dabei die Bereitstellung einer Dokumentations- und Forschungsplattform zu Jüdischen Friedhöfen im mitteleuropäischen Kulturraum mit dem Ziel einer länderübergreifenden Bewahrung des kulturellen Erbes im Mittelpunkt. Dadurch soll die Schaffung eines dauerhaften Bewusstseins für die Notwendigkeit zum Erhalt an nachfolgende Generationen sichergestellt werden.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch :
a) Dokumentation und Recherche zur Geschichte Jüdischer Friedhöfe im mitteleuropäischen Raum
b) Durchführung von Ausstellungen und Kulturveranstaltungen
c) Kooperationen mit anderen jüdischen Kulturinstitutionen im In-und Ausland.

 

 

§ 2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie nicht- eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

 

§ 3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.


§ 4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

§ 5 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an Hatikva, Bildungs- und Begegnungsstätte für jüdische Geschichte und Kultur Sachsen e.V. in Dresden, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke zu verwenden hat.


§6 Mitglieder können sowohl natürlich als auch juristisch Personen werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem Bewerber die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.


§ 7 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende eines Jahresquartals gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

Ein Vereinsausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein entgegen der Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Plichten sowie Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.


§ 8 Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag i. H. v. EUR 25,00 erhoben.


§ 9 Organe des Vereins sind
die Mitgliederversammlung (stimmberechtigte Mitglieder)
der Vorstand, bestehend aus zwei Vorsitzenden und einem Schatzmeister.

Die Vorsitzenden vertreten den Verein nach außen.
Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen.


§ 10 Einmal im Geschäftsjahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei allen Beschlüssen gilt eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitgliedsstimmen.

Jedes Mitglied hat eine Stimme und das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Vor der Mitgliederversammlung wird ein/e Schriftführer/in gewählt, der/die Protokoll führt und dies mit seiner/ihrer Unterschrift bestätigt.


§ 11 Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem ersten und der zweiten Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt solange im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.


§ 12 Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr einen Kassenprüfer. Dieser darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Eine Wiederwahl ist zulässig.


§ 13 Bestandteil der Satzung ist das Gründungsprotokoll und die Geschäftsordnung vom 04.11.2018.